AMLA
Geldwäschereigesetz
Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
- Art. 6 — KYC-Pflicht
- Art. 7 — 10-Jahres-Aufbewahrung
- Art. 9 — UBO-Ermittlung
Direkt verpflichtend ab 1. Oktober 2026
Amtliche QuelleRechtliches
Die gesetzlichen Grundlagen unserer Sorgfaltspflichten — offengelegt für Kunden und Aufsichtsstellen. Die digitale Identitätsprüfung führen wir über unseren Partner Didit durch.
UID CHE-216.954.194 · HR CH-020.4.056.003-3
Unsere KYC-/AML-Massnahmen basieren auf den folgenden gesetzlichen Vorschriften:
Verstösse gegen die Meldepflicht können gemäss StGB Art. 305ter mit Busse bis zu CHF 500'000 geahndet werden.
Die GCF Treuwert GmbH erbringt Beratungsleistungen und ist kein bewilligtes Bank- oder Wertpapierhaus. Soweit anwendbar, richten wir unsere Sorgfaltspflichten an den Vorgaben des Schweizer Geldwäschereirechts (AMLA), der FINMA-Ausführungsbestimmungen (FINMA-AMLV) sowie des Transparenzgesetzes (LETA) aus. Ab 1. Oktober 2026 gelten die KYC-/UBO-Pflichten der revidierten AMLA unmittelbar.
Für die digitale Kundenidentifikation und Dokumentenprüfung arbeiten wir mit Didit (didit.me) zusammen. Didit unterstützt uns bei der Identitätsverifizierung und der Prüfung relevanter Nachweise; die rechtlichen Sorgfaltspflichten und die Verantwortung für die Mandate verbleiben bei der GCF Treuwert GmbH.
Sorgfaltspflichten
Kundenidentifikation, Risikobewertung, Aufbewahrung und Meldepflicht — mit den Artikeln, auf denen sie beruhen.
Identifizierung und Überprüfung von Kunden und wirtschaftlich berechtigten Personen (UBO) gemäss AMLA Art. 6 und 9 sowie LETA Art. 4–6. Die digitale Identitäts- und Dokumentenprüfung erfolgt über unseren Partner Didit (didit.me).
Prüftiefe nach FINMA-AMLV Art. 3–5: Die Intensität der Massnahmen richtet sich nach dem Risikoprofil des Mandats.
Aufbewahrung relevanter KYC-/AML-Unterlagen während mindestens zehn Jahren gemäss AMLA Art. 7.
Bei begründetem Verdacht Meldung an die MROS. Verstösse gegen die Meldepflicht können gemäss StGB Art. 305ter mit Busse bis CHF 500'000 geahndet werden.
Schweizer Erlasse
Die für die GCF Treuwert GmbH relevanten Erlasse und Artikel, jeweils mit Verweis auf die amtliche Quelle.
AMLA
Geldwäschereigesetz
Direkt verpflichtend ab 1. Oktober 2026
Amtliche QuelleFINMA-AMLV
FINMA-Ausführungsverordnung
Bei SRO-Mitgliedschaft bindend
Amtliche QuelleLETA
Transparenzgesetz (revidiert)
Für alle juristischen Personen als Kunden
Amtliche QuelleDSG
Datenschutzgesetz
Bei Datenweitergabe an KYC-Provider
Amtliche QuelleStGB
Strafgesetzbuch
Busse bis CHF 500'000
Amtliche QuelleEU-Kontext
Ergänzend anwendbar bei Mandaten mit EU-Bezug oder bei Nutzung EU-regulierter Dienstleister.
AMLD6
Relevant für Cross-Border-Geschäfte mit der EU
DORA
Bei Nutzung EU-regulierter Dienstleister (z. B. KYC-Provider)
MiCA
Nur bei Beratung von Kunden im Krypto-Sektor
Die Verarbeitung von Identifikations- und UBO-Daten erfolgt auf Basis von DSG Art. 6. Für die digitale Identitätsprüfung setzen wir unseren KYC-/AML-Partner Didit (didit.me) ein; Auslandsübermittlungen richten wir nach DSG Art. 25 aus. Weitere Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Fragen zu KYC, UBO-Ermittlung oder Meldepflichten: info@gcftreuwertconsulting.ch
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